Vom Standpunkt der Jugend aus gesehen, ist das Leben eine unendlich lange Zukunft; vom Standpunkt des Alters aus, eine sehr kurze Vergangenheit.
Wenn Sie es wünschen, sprechen wir über das Später …
Der Vorsorgevertrag, die Willenserklärung
Vielleicht wissen Sie aus persönlicher Erfahrung, wie schnell und manchmal auch von einem Moment zum anderen, sich Lebensumstände ändern können. Wie oft wir vor einer Situation stehen, die nun nicht mehr veränderbar, für uns nicht mehr beeinflussbar ist. Auch das letzte Stück unseres Lebensweges ist uns einmal aus der Hand genommen. Wir können natürlich unseren Lieben die notwendigen Entscheidungen überlassen. Wir können aber auch zu Lebzeiten die Dinge selbst in die Hand nehmen, unsere Angehörigen entlasten und ihnen so im Trauerfall Raum für Gefühle und Erinnerungen geben. Wir haben die Chance, eigenverantwortlich die Umstände unseres letzten Weges zu ordnen und festzulegen.
Eine Möglichkeit dafür ist der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages oder einer Willenserklärung. Hierbei ist es vielleicht auch eine Beruhigung zu wissen, dass nur Sie selbst, im Einvernehmen mit uns, Änderungen am Vertrag vornehmen können.
Sie können in einem Vorsorgevertrag oder einer Willenserklärung bis ins Detail Ihre Wünsche und Vorstellungen festlegen. Angefangen beim gesamten Leistungsangebot des Bestattungshauses, über Blumenausstattung, Zeitungsanzeigen, Friedhofs- und Steinmetzleistungen, Regelungen mit Ämtern, die Festlegung einer kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier mit dem gewünschten Geistlichen oder Trauerredner. Sogar die spätere Grabpflege kann mit dem Abschluss eines Vorsorgevertrages sicher geregelt werden.
Darüber hinaus ist natürlich auch jeglicher individueller Wunsch zur Beisetzung zu berücksichtigen.
Inhaltlich umfassen sowohl die Willenserklärung als auch der Vorsorgevertrag das gleiche Leistungsspektrum. Im Unterschied zu einer Willenserklärung werden die ermittelten Kosten der Beisetzung bei einem klassischen Vorsorgevertrag jedoch bereits auf einem Sonderkonto hinterlegt. Dieses hat den Vorteil, dass die Preise der Leistungen des Bestattungshauses festgeschrieben bleiben und keinen Änderungen unterworfen sind. Sollten Sie sich für eine solche Möglichkeit entscheiden, stehen wir Ihnen für ein Gespräch gern zur Verfügung.