Friedhofsgebühren FFO
Gebührenverzeichnis für den Hauptfriedhof Frankfurt (Oder)
Die aufgeführten Friedhofsgebühren sind der gültigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder) entnommen.
Nutzung von Grabstätten
(Erwerb einschließlich Umfeldpflege, Wasserkosten und Unratentsorgung)
Erdreihengrabstellen für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr / Nutzungsrecht 20 Jahre |
944,00 EURO |
Erdreihengrabstelle für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben / Nutzungsrecht 20 Jahre |
412,00 EURO |
Erdwahlgrabstätte 1- stellig / Nutzungsrecht: 20 Jahre |
1.416,00 EURO |
Verlängerungsgebühr je Jahr |
71,00 EURO |
Erdwahlgrabstätte 2-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre |
2.145,00 EURO |
Verlängerungsgebühr je Jahr |
107,00 EURO |
Erdwahlgrabstätte 3-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre |
3.218,00 EURO |
Verlängerungsgebühr je Jahr |
161,00 EURO |
Erdwahlgrabstätte 4-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre |
4.291,00 EURO |
Verlängerungsgebühr je Jahr |
215,00 EURO |
erdgemeinschaftsanlage / Nutzungsrecht 20 Jahre |
1287,00 EURO |
Urnenreihengrabstelle / Nutzungsrecht 20 Jahre |
251,00 EURO |
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre |
429,00 EURO |
Verlängerungsgebühr je Jahr |
21,00 EURO |
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen im Rasenfeld / Nutzungsrecht 20 Jahre |
725,00 EURO |
Verlängerungsgebühr je Jahr |
36,00 EURO |
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 4 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre |
618,00 EURO |
Verlängerungsgebühr je Jahr |
31,00 EURO |
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 5 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre |
781,00 EURO |
Verlängerungsgebühr je Jahr |
39,00 EURO |
Urnengemeinschaftsanlage ohne namentliche Kennzeichnung / Nutzungsrecht 20 Jahre |
725,00 EURO |
Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Kennzeichnung / Nutzungsrecht 20 Jahre |
965,00 EURO |
Urnengemeinschaftsanlage auf Ortsteilfriedhöfen mit/ohne namentliche Kennzeichnung |
841,00 EURO |
Beerdigungsgebühren
Erdbestattungen (Öffnen und Schließen der Gruft, Gruftschmuck, Beräumung von Kränzen u.a., Herstellung von Erdhügeln, Bereitstellung Bahrwagen)
Erdbestattung von Verstorbenen ab dem 5. Lebensjahr |
380,80 EURO |
Erdbestattung von Verstorbenen die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
71,40 EURO |
Urnenbeisetzung (ohne Trägerleistungen) |
83,30 EURO |
Urnenversand |
38,00 EURO |
Benutzung der Trauerhallen
Nutzung der großen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof soweit die Dauer von 30 Min. nicht überschritten wird |
96,00 EURO |
je weitere angefangene 15 Minuten |
48,00 EURO |
Nutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof |
32,00 EURO |
Nutzung des Abschiedsraumes auf dem Hauptfriedhof |
32,00 EURO |
Nutzung der Trauerhallen auf den Ortsteilfriedhöfen |
32,00 EURO |
Leichenhallengebühren
Aufbewahrung eines Sarges je Tag in der Kühlzelle |
35,00 EURO |
sonstige Gebühren
Ausbetten eines Verstorbenen, Öffnen und Schließen der Grabstätte |
727,00 EURO |
Ausbetten einer Urne, Öffnen und Schließen der Grabstätte |
92,00 EURO |
PDF-Download: Auszug aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder)
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