Friedhofsgebühren FFO
   
  Gebührenverzeichnis für den Hauptfriedhof Frankfurt (Oder)
  Die aufgeführten Friedhofsgebühren sind der gültigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder) entnommen. 
  Nutzung von Grabstätten
  (Erwerb einschließlich Umfeldpflege, Wasserkosten und Unratentsorgung)
  
    
      
        | Erdreihengrabstellen für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr / Nutzungsrecht 20 Jahre | 944,00 EURO | 
      
        | Erdreihengrabstelle für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben / Nutzungsrecht 20 Jahre | 412,00 EURO | 
      
        | Erdwahlgrabstätte 1- stellig / Nutzungsrecht: 20 Jahre | 1.416,00 EURO | 
      
        | Verlängerungsgebühr je Jahr | 71,00 EURO | 
      
        | Erdwahlgrabstätte 2-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre | 2.145,00 EURO | 
      
        | Verlängerungsgebühr je Jahr | 107,00 EURO | 
      
        | Erdwahlgrabstätte 3-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre | 3.218,00 EURO | 
      
        | Verlängerungsgebühr je Jahr | 161,00 EURO | 
      
        | Erdwahlgrabstätte 4-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre | 4.291,00 EURO | 
      
        | Verlängerungsgebühr je Jahr | 215,00 EURO | 
      
        | erdgemeinschaftsanlage / Nutzungsrecht 20 Jahre | 1287,00 EURO | 
      
      
        | Urnenreihengrabstelle / Nutzungsrecht 20 Jahre | 251,00 EURO | 
      
        | Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre | 429,00 EURO | 
      
        | Verlängerungsgebühr je Jahr | 21,00 EURO | 
      
        | Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen im Rasenfeld / Nutzungsrecht 20 Jahre | 725,00 EURO | 
      
        | Verlängerungsgebühr je Jahr | 36,00 EURO | 
       
      
        | Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 4 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre | 618,00 EURO | 
      
        | Verlängerungsgebühr je Jahr | 31,00 EURO | 
       
        | Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 5 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre | 781,00 EURO | 
      
        | Verlängerungsgebühr je Jahr | 39,00 EURO | 
     
      
        | Urnengemeinschaftsanlage ohne namentliche Kennzeichnung / Nutzungsrecht 20 Jahre | 725,00 EURO | 
      
        | Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Kennzeichnung / Nutzungsrecht 20 Jahre | 965,00 EURO | 
      
        | Urnengemeinschaftsanlage auf Ortsteilfriedhöfen mit/ohne namentliche Kennzeichnung | 841,00 EURO | 
    
  
  Beerdigungsgebühren
  Erdbestattungen (Öffnen und Schließen der Gruft, Gruftschmuck, Beräumung von Kränzen u.a., Herstellung von Erdhügeln, Bereitstellung Bahrwagen)
  
    
      
        | Erdbestattung von Verstorbenen ab dem 5. Lebensjahr | 380,80 EURO | 
      
        | Erdbestattung von Verstorbenen die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 71,40 EURO | 
			
      
        | Urnenbeisetzung (ohne Trägerleistungen) | 83,30 EURO | 
      
        | Urnenversand | 38,00 EURO | 
    
  
  Benutzung der Trauerhallen
  
    
      
        | Nutzung der großen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof soweit die Dauer von 30 Min. nicht überschritten wird | 96,00 EURO | 
      
        | je weitere angefangene 15 Minuten | 48,00 EURO | 
      
        | Nutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof | 32,00 EURO | 
      
        | Nutzung des Abschiedsraumes auf dem Hauptfriedhof | 32,00 EURO | 
      
        | Nutzung der Trauerhallen auf den Ortsteilfriedhöfen | 32,00 EURO | 
    
  
  Leichenhallengebühren
  
    
      
     
        | Aufbewahrung eines Sarges je Tag in der Kühlzelle | 35,00 EURO | 
      
    
  
  sonstige Gebühren
  
    
      
        | Ausbetten eines Verstorbenen, Öffnen und Schließen der Grabstätte | 727,00 EURO | 
      
        | Ausbetten einer Urne, Öffnen und Schließen der Grabstätte | 92,00 EURO | 
    
  
  
PDF-Download: Auszug aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder)
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