Friedhofsgebühren FFO
Gebührenverzeichnis für den Hauptfriedhof Frankfurt (Oder)
Die aufgeführten Friedhofsgebühren sind der gültigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder) entnommen.
Nutzung von Grabstätten
(Erwerb einschließlich Umfeldpflege, Wasserkosten und Unratentsorgung)
| Erdreihengrabstellen für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr / Nutzungsrecht 20 Jahre |
944,00 EURO |
| Erdreihengrabstelle für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben / Nutzungsrecht 20 Jahre |
412,00 EURO |
| Erdwahlgrabstätte 1- stellig / Nutzungsrecht: 20 Jahre |
1.416,00 EURO |
| Verlängerungsgebühr je Jahr |
71,00 EURO |
| Erdwahlgrabstätte 2-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre |
2.145,00 EURO |
| Verlängerungsgebühr je Jahr |
107,00 EURO |
| Erdwahlgrabstätte 3-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre |
3.218,00 EURO |
| Verlängerungsgebühr je Jahr |
161,00 EURO |
| Erdwahlgrabstätte 4-stellig / Nutzungsrecht 20 Jahre |
4.291,00 EURO |
| Verlängerungsgebühr je Jahr |
215,00 EURO |
| erdgemeinschaftsanlage / Nutzungsrecht 20 Jahre |
1287,00 EURO |
| Urnenreihengrabstelle / Nutzungsrecht 20 Jahre |
251,00 EURO |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre |
429,00 EURO |
| Verlängerungsgebühr je Jahr |
21,00 EURO |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen im Rasenfeld / Nutzungsrecht 20 Jahre |
725,00 EURO |
| Verlängerungsgebühr je Jahr |
36,00 EURO |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 4 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre |
618,00 EURO |
| Verlängerungsgebühr je Jahr |
31,00 EURO |
| Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 5 Urnen / Nutzungsrecht 20 Jahre |
781,00 EURO |
| Verlängerungsgebühr je Jahr |
39,00 EURO |
| Urnengemeinschaftsanlage ohne namentliche Kennzeichnung / Nutzungsrecht 20 Jahre |
725,00 EURO |
| Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Kennzeichnung / Nutzungsrecht 20 Jahre |
965,00 EURO |
| Urnengemeinschaftsanlage auf Ortsteilfriedhöfen mit/ohne namentliche Kennzeichnung |
841,00 EURO |
Beerdigungsgebühren
Erdbestattungen (Öffnen und Schließen der Gruft, Gruftschmuck, Beräumung von Kränzen u.a., Herstellung von Erdhügeln, Bereitstellung Bahrwagen)
| Erdbestattung von Verstorbenen ab dem 5. Lebensjahr |
380,80 EURO |
| Erdbestattung von Verstorbenen die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
71,40 EURO |
| Urnenbeisetzung (ohne Trägerleistungen) |
83,30 EURO |
| Urnenversand |
38,00 EURO |
Benutzung der Trauerhallen
| Nutzung der großen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof soweit die Dauer von 30 Min. nicht überschritten wird |
96,00 EURO |
| je weitere angefangene 15 Minuten |
48,00 EURO |
| Nutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof |
32,00 EURO |
| Nutzung des Abschiedsraumes auf dem Hauptfriedhof |
32,00 EURO |
| Nutzung der Trauerhallen auf den Ortsteilfriedhöfen |
32,00 EURO |
Leichenhallengebühren
| Aufbewahrung eines Sarges je Tag in der Kühlzelle |
35,00 EURO |
sonstige Gebühren
| Ausbetten eines Verstorbenen, Öffnen und Schließen der Grabstätte |
727,00 EURO |
| Ausbetten einer Urne, Öffnen und Schließen der Grabstätte |
92,00 EURO |
PDF-Download: Auszug aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder)
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